Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website befindet sich derzeit im Aufbau bzw. in der kontinuierlichen Weiterentwicklung. Wir sind bemüht, die Inhalte und Funktionen im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der BITV 2.0 beruhen auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments. Aktuell ist diese Website nur teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit sind insbesondere folgende Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei:
Geplante Maßnahmen
Wir arbeiten kontinuierlich an der Optimierung unserer Website in Bezug auf Barrierefreiheit. Unsere Entwickler:innen und Gestalter:innen wurden für das Thema sensibilisiert und implementieren nach und nach entsprechende Standards.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Hilfe beim Zugriff auf Inhalte benötigen, kontaktieren Sie uns gerne:
Katrin Kircher
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Barrierefreiheitsanfrage erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen